Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest im Winterhalbjahr 2021/22

Mit dem Vogelzug von Wassergeflügel, der spätestens nach Kälteeinbruch verstärkt stattfinden wird, ist erneut mit der Verbreitung des Geflügelpesterregers nach Süddeutschland zu rechnen. Ab dann besteht auch wieder für die hiesigen Hausgeflügelbestände die Gefahr der Einschleppung des Erregers.

In den Wildvogelpopulationen an den Küstengebieten Europas hat sich das Geflügelpestvirus (HPAI-Virus) über die Sommermonate 2021 gehalten.

Seit Anfang September 2021 gibt es verstärkt HPAI-Fälle bei Hausgeflügel in Belgien, Luxemburg, Frankreich und in der Tschechischen Republik sowie bei Wildvögeln in Frankreich, den Niederlanden und in Skandinavien. Die ersten Nachweise aus Deutschland wurden am 15. Oktober aus Schleswig-Holstein gemeldet. Aktuell sind bereits wieder vier Bundesländer betroffen.

Die Geflügelpest (AI) ist eine für den Menschen vollkommen ungefährliche Erkrankung, die aber bei einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände und Hausgeflügelhaltungen hohe wirtschaftliche Schäden auslöst und vor allem bei Hühnervögeln zu qualvollem Erstickungstod führt.

Die Jägerschaft reduziert aus diesem Grund gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Wassergeflügelbestände, um vorbeugend die vorhandenen Tierzahlen zu reduzieren, die Bemühungen der Hausgeflügelhalter zu unterstützen aber auch das Fleisch gesunder Tiere zu nutzen und zu verwerten.

Spaziergänger und Wanderer werden gebeten, auf diese wichtigen Vorbeugemaßnahme, die oft in der Morgen- oder der Abenddämmerung erfolgt, Rücksicht zu nehmen (z.B. auf Wegen bleiben, Schilfgürtel meiden, Beschilderung beachten).

Bisher ist Süddeutschland – und damit auch der Landkreis Ansbach – noch nicht von der HPAI betroffen.

Wir bitten unsere Hausgeflügelhalter, falls noch nicht geschehen, folgende vorbeugenden Maßnahmen durchzuführen:

  1. Falls noch nicht erfolgt, melden Sie Ihre Hausgeflügelhaltung bei folgenden Stellen an:
    1. Amt für Landwirtschaft (=> Zuteilung einer Betriebsnummer)
    1. Bayerische Tierseuchenkasse
    1. Örtlich zuständiges Veterinäramt, zum Beispiel veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de (= Anmeldung nach Viehverkehrsverordnung).
  2. Stallen Sie das Hausgeflügel auf oder strukturieren Sie das Gehege, etwa  durch eine Abdeckung, so dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
  3. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel und Schadnager unzugänglich auf. Verfüttern Sie keine Eierschalen oder Geflügelteile aus anderen Haltungseinrichtungen.
  4. Nutzen Sie kein Oberflächenwasser für Tränke oder Badeeinrichtungen, wie zum Beispiel Wasser aus einem Fluss/aus einem Teich.
  5. Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände, benutzen Sie stalleigene Schutzkleidung (Kittel, Überschuhe, gesonderte Gummistiefel usw.).
  6. Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder den Standort des Geflügels gegen unbefugten Zutritt von Personen, Wild-  und Haustieren (z. B. Hunde, Katzen).
  7. Führen Sie eine Schadnagerbekämpfung durch.
  8. Lassen Sie Ihr Geflügel gegen die Newcastle Krankheit (Paramyxovirus) impfen, um anderen, vermeidbaren Krankheitsursachen entgegenzuwirken.
  9. Reduzieren Sie Ihren Bestand rechtzeitig, um Platznot oder Schwierigkeiten im Ernstfall bei einer möglichen Aufstallungsverpflichtung entgegenzuwirken

Informieren Sie unverzüglich Ihren Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24  Stunden  drei  oder  mehr  Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren  sterben) haben. Geflügelpest ist oft auch mit neurologischen Symptomen (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einem starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme verbunden.
Quelle: Landratsamt Ansbach

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