Kammerstein – Am Sonntag, 28. April 2013, treffen sich wieder die Reiterinnen und Reiter mit ihren Pferden zum Georgi-Ritt in Kammerstein. In den Vorjahren nahmen über 200 Reiter mit ihren Pferden und vielen geschmückten Kutschen teil. Der Kammersteiner Georgiritt zählt zu den größten Pferdetagen in Franken.
Der Georgi-Ritt hat inzwischen eine lange Tradition in Kammerstein. Vor 24 Jahren etablierten Pfarrer Karl-Heinz Keller und die Pferdefreunde Bechhofen den Kammersteiner Pferdetag. Bürgermeister Walter Schnell: „Der Ritt findet seither alljährlich zu Ehren des Heiligen Georg statt, der auch Namensgeber der Kammersteiner Kirche ist.“ Dieser wurde etwa 280 n.Chr. am Schwarzen Meer geboren. Wegen seines Bekenntnisses zum Christentum wurde der römische Offizier enthauptet.
Treffpunkt am Festplatz
Um 13.30 Uhr versammeln sich die Reiter mit ihren Pferden und Kutschen auf dem Kammersteiner Festplatz. Dort erfolgt auch die Begrüßung durch Bürgermeister Walter Schnell. Vom Festplatz aus geht es gemeinsam zum Ritt durch die Kammersteiner Fluren. Der Weg führt vom Festplatz Richtung Katzenweiher, Poppenreuth und zurück nach Kammerstein.
In Kammerstein geht es über den Birkenhang zum Dorfplatz. Nach dreimaligem Vorbeireiten an der Georgskirche und dem Exulantendenkmal versammeln sich die Pferdefreunde zur Reiterandacht und Segnung auf dem Festplatz. Erstmals geht es in diesem Jahr über den neu gestalteten Kirchplatz. Die Ansprache hält Pfarrer Stefan Merz. Der Posaunenchor Kammerstein und die Jagdhornbläser des Reit- und Fahrvereins Schwabach sorgen für musikalische Umrahmung
Der Kammersteiner Georgi-Ritt wird von der Gemeinde Kammerstein veranstaltet. Der Sportverein Kammerstein sorgt mit Bratwürsten, Kaffee und Kuchen und Getränken für das leibliche Wohl. Die Pferdefreunde Bechhofen und Umgebung und die Evangelische Kirchengemeinde unterstützen den Pferdetag.
Die Veranstalter bitten die Besucher dringend aufgrund möglicher Gefahren einen angemessenen Abstand zu den Pferden einzuhalten.
Wichtiger Hinweis:
Eine Haftung seitens des Veranstalters kann in keiner Form übernommen werden. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Daher ist jede Haftung für Zuschauer, Pferde und Reiter ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht „Gehilfen im Sinne des §§ 278 u. 831, BGB“. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie an Dritten und deren Einrichtungen verursachen.
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