Kraftrad mit unzulässigen Veränderungen kontrolliert

Muhr am See – Am Nachmittag des Samstags, 02.03.2024, fiel einer Polizeistreife im Ortsbereich Muhr am See ein Kraftrad mit auffallend lautem Motorengeräusch auf. Bei der nachfolgenden Kontrolle wurde festgestellt, dass die verstärkte Geräuschentwicklung durch unzulässige Manipulationen an der Auspuffanlage des Fahrzeugs verursacht wurde. Derartige unzulässige Veränderungen führen regelmäßig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Neigung des amtlichen Kennzeichens eigenmächtig erheblich in unzulässiger Weise verändert wurde, was dessen Lesbarkeit wesentlich verschlechterte. Wegen der beiden gravierenden Mängel war eine Unterbindung der Weiterfahrt unumgänglich. Der 19-jähige Fahrer muss sich wegen Kennzeichensmissbrauchs und mehrerer Bußgeldtatbestände verantworten.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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