Wechsel Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Gunzenhausen – Am Abend des 01.03.2024 fiel im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein 17-jährige Mofafahrer auf, dessen Versicherungskennzeichen ungültig geworden war. Der Weiterfahrt musste unterbunden werden und der Fahrer muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetzes verantworten.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die schwarzen, letztjährig gültigen, Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und ähnliche zulassungsfreie Fahrzeuge mit dem Ablauf des 29.02.2024 ihre Gültigkeit verloren haben. Gleiches gilt für die damit verbundenen Haftpflichtversicherungsverträge. Für die weitere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr muss ein aktuelles Versicherungskennzeichen (Farbe blau) über einen Versicherungsanbieter erworben werden.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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