Gunzenhausen – Am Mittwoch, gegen 15.30 Uhr, befuhr ein 73-Jähriger mit seinem Pedelec verbotswidrig den Gehweg der Bahnhofstraße. Dort touchierte er einen 29-jährigen Fußgänger, welcher hierbei leicht verletzt wurde. Gegen den Pedelec-Fahrer musste ein Strafverfahren wegen „Fahrlässiger Körperverletzung“ eingeleitet werden.
Hinweis der Polizeiinspektion Gunzenhausen: Das Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern ist nicht gestattet und wird gem. dem Bußgeldkatalog mit 15,– Euro
geahndet.
Quelle: PI-Gunzenhausen




