Mitteilung der Rupp GbR

Masthähnchenbetrieb in Windsbach kann endlich starten

ISMANNSDORF (Eig. Ber.)

Nun hat das höchste bayerische Verwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden: Unser Masthähnchenbetrieb in Windsbach Ismannsdorf kann starten. Die vom Landratsamt Ansbach bereits 2020 erteilte Genehmigung ist umfassend als rechtmäßig vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof befunden worden.

Die Stadt Wolframs-Eschenbach hat gegen die Genehmigung mobil gemacht und behauptet, dass die Genehmigung rechtswidrig sei und der Masthähnchenbetrieb gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen würde. Es wurden dabei teils krude Behauptungen aufgestellt, obwohl ein umfassendes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und unter Zuhilfenahme verschiedener Sachverständigenbüros stattfand. Das Landratsamt hat sehr sorgfältig geprüft und sieht sich sowohl durch das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach wie nun auch in letzter Instanz durch den Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte in seiner Entscheidung vom 26.01.2022, dass unter keinen Umständen ersichtlich sei, dass in die Rechte der Stadt Wolframs-Eschenbach eingegriffen wird. Belange des Tierwohls sind beachtet worden. Wir führen seit vielen Jahren einen landwirtschaftlichen Betrieb und haben von Anfang an auf das Tierwohl und ökologische

Aspekte in der Landwirtschaft geachtet. Dies wird auch in Zukunft so sein. Der fast zwei Jahre währende Rechtsstreit hat nun Klarheit gebracht.

Wir sind der Auffassung, dass die Einwendungen der Stadt nur der Verhinderung unserer Anlage dienten, eine wirkliche fachliche und sachliche Auseinandersetzung der vorliegenden Sachverständigengutachten

und dem Vorgehen der Behörde hat nicht stattgefunden. Dadurch ist uns ein hoher finanzieller Schaden entstanden. Mit deutlichen Worten haben beide Gerichte das Vorgehen der Stadt Wolframs-Eschenbach kritisiert und festgestellt, dass eine Rechtsverletzung überhaupt nicht erkennbar ist. Im Gegenteil, in beiden Verfahren gab es keinen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass wir oder das Landratsamt nicht gesetzeskonform und dem Landschafts- und Tierwohl entsprechend gehandelt haben könnten. Für Fragen oder für die Übermittlung der Entscheidung stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

Text + Foto: Rupp GbR

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