Roller ohne Versicherung

(Windsbach) Am Montag wurde gegen 11.30 Uhr im Bereich Windsbach ein 48-jähriger mit seinem Kleinkraftrad einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass am Zweirad anstelle des aktuell ab März 2017 gültigen schwarzen noch ein grünes Versicherungskennzeichen angebracht war. Da für den Roller eine gültige Versicherung nicht bestand, wurde der 48-jährige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Quelle: PI-Heilsbronn

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