Schwerpunktaktion „Geschwindigkeit auf Landstraßen“

Schwerpunktaktion „Geschwindigkeit auf Landstraßen“ – Bilanz der mittelfränkischen Polizei

MITTELFRANKEN. (1354) Die mittelfränkischen Polizeidienststellen beteiligten sich im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel“

an der bayernweiten Schwerpunktaktion „Geschwindigkeitskontrollen auf Landstraßen“. Das Polizeipräsidium Mittelfranken zieht für den Kontrollzeitraum (01.07. bis 31.07.2017) Bilanz.

Die Verkehrspolizeiinspektionen führten zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen auf Landstraßen mit mobilen Radarmessgeräten durch. Zudem unterstützten die Polizeiinspektionen die Schwerpunktaktion mit knapp 250 Geschwindigkeitsmessungen mit Handlasermessgeräten an rund 470 verschiedenen Örtlichkeiten. Die Messgeräte waren im oben genannten Zeitraum mehr als 1370 Stunden im Einsatz.

Insgesamt erfassten die Messgeräte 281.004 Fahrzeuge. Davon hielten sich 10.542 Kraftfahrzeugführer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit und wurden beanstandet. Rund 10.000 der Beanstandeten wurden mittels Radarmessgerät, der Rest durch sog. „Laserpistolen“ gemessen. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 3,7 Prozent.

Ein 27-jähriger Motorradfahrer fuhr auf einer Bundesstraße bei Ansbach mit 183 km/h bei erlaubten 80 Stundenkilometern, als er von einem Radarmessgerät erfasst wurde. Den Zweiradfahrer erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie der Eintrag von zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.

Auf einer Kreisstraße in Zirndorf (Lkr. Fürth) erfassten Beamte mit dem Handlasermessgerät einen Pkw-Fahrer (23), der bei erlaubten 80 km/h mit 168 Stundenkilometern unterwegs war. Auch gegen ihn wurde ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet (600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot).

Neben den Geschwindigkeitsüberschreitungen stellten die Polizeibeamten 65 weitere Verstöße fest. Hierbei handelte es sich um 58 sonstige verkehrsrechtliche Verfehlungen und sieben Strafanzeigen. Bei den Strafverfahren waren in fünf Fällen Fahrzeugführer ohne erforderliche Fahrererlaubnis unterwegs. Ein Fahrer führte seinen Pkw unter Einfluss von Betäubungsmitteln und hatte zudem weiteres Rauschgift dabei. Ein Pkw wurde ohne Versicherungsschutz betrieben.
Quelle: PP-Mittelfranken

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