Anhänger nicht zugelassen

(Petersaurach)  Pech hatte die Fahrerin eines Pkw, an dem ein nicht zugelassener Anhänger für die Landwirtschaft angehängt war, auf ihrer ca. 30 m langen Fahrtstrecke in Großhaslach, weil gerade eine Polizeistreife vorbeikam und dies bemerkte. Sie muss sich jetzt wegen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Fahrzeugzulassungsverordnung verantworten.