Beratung und persönlicher Kontakt sind beim Bürgergeld entscheidend

ANSBACH (Eig. Ber.)
Personen, die im Landkreis Ansbach im Jahr 2022 bereits Arbeitslosengeld II bezogen, müssen hinsichtlich der Umstellung auf das seit 1. Januar 2023 gewährte Bürgergeld nichts weiter unternehmen. Bei Ablauf des Bewilligungszeitraums wird der Weiterbewilligungsantrag automatisch zugesandt. Eine Ausfüll-Anleitung auf Deutsch und Russisch ist online abrufbar. Aktuell wird zudem daran gearbeitet das Online-Angebot des Jobcenters weiter auszubauen.

In Bezug auf die Erstantragstellung auf Bürgergeld geht das Jobcenter im Landkreis Ansbach aber bewusst keinen digitalen Weg. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über die zentrale Rufnummer des Jobcenters unter der Nummer 0981 468-8822. weiterlesen Beratung und persönlicher Kontakt sind beim Bürgergeld entscheidend