Untersuchung von Hausbrunnen

LANDKREIS ANSBACH (Eig. Ber.)

Wer eine Kleinanlage* zur Eigenversorgung mit Trinkwasser betreibt, erhält in Kürze Post vom Gesundheitsamt Ansbach. Dabei geht es um umfangreiche Untersuchungen, die nach der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle fünf Jahre durchgeführt werden müssen.

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