Anonyme Mitteilung führt zu Überprüfung eines landwirtschaftlichen Anwesens – es werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz feststellt

Dietenhofen: Bereits am 29.09.2020 war der Polizeiinspektion Heilsbronn ein Bauernhof in einem Ortsteil bekannt geworden, in welchen Rinder nicht artgerecht gehalten werden sollen. Diese Mitteilung bestätigte sich.
Streifenbeamte der Dienststelle überprüften das Anwesen in den Mittagsstunden und stellten dann in einem Kuhstall fest, dass zu viele Jungtiere in einem abgrenzten Stall eingepfercht waren. Im Außenbereich des Anwesens hatte der Landwirt in mehreren „Kälberboxen“, sogenannte „Kälberiglus, ebenfalls zu viele Tiere auf kleinstem Raum eingesperrt. Das Landratsamt Ansbach nahm sich sogleich der Sache und führte eine Kontrolle der Tierhaltung durch.
Der 32-jährige Landwirt zeigte sich einsichtig und räumte den Tieren mehr Platz ein, sodass die Haltung nunmehr den Vorgaben des Landratsamtes entspricht.
Er wird sich nun wegen nicht artgerechten Haltung der Tiere verantworten und zudem noch die Kosten für die Kontrolle übernehmen müssen.
Quelle: PI-Heilsbronn