Betrügerische Gewinnversprechen bei „Kaffeefahrten“ – Verhaltenstipps der Polizei

Einige Senioren in Mittelfranken bekamen in den vergangenen Wochen (wie bereits mit Meldung Nr. 374 und Nr. 379 am 01.03.2013 bzw. 03.03.2013 berichtet)  Gewinnversprechen im Rahmen von sogenannten „Kaffeefahrten“ und wurden zu Betrugsopfern. Aus diesem Grund warnt das Polizeipräsidium Mittelfranken die Bürgerinnen und Bürger nochmals eindringlich vor der im Folgenden geschilderten Betrugsmasche und gibt Ihnen wertvolle Verhaltenstipps.

 

Erst vorgestern (06.03.2013) ist bei der Polizei erneut eine Betrugsanzeige eingegangen, weil ein älterer Besucher einer Werbekaufsveranstaltung viel Geld verlor. Der 79-jährige Mann war am Dienstag (05.03.2013) auf Einladung zu Gast in einem Lokal in Weißenburg (Westmittelfranken), nachdem man ihn als Hauptgewinner eines Gewinnspiels angeschrieben hatte. Er sollte vor Ort seinen Preis übergeben bekommen, allerdings entpuppte sich das Ganze dann als Verkaufsveranstaltung. Hierbei wurden sehr teure Nahrungsergänzungsmittel angepriesen und der 79-Jährige erwarb schließlich Ampullen im Wert von eintausend Euro. Nach deren Bezahlung, forderten die noch unbekannten Veranstalter den 79-Jährigen dazu auf, dass er seine EC-Karte unter Eingabe seiner PIN an einem Kartenlesegerät benutzt. Dieses sollte angeblich zur Abwicklung des im Vorfeld versprochenen Gewinns dienen. Es hatte jedoch zur Folge, dass ohne sein Wissen mehrere hundert Euro von seinem Bankkonto zugunsten einer Reisefirma abgebucht wurden.

 

In jüngster Vergangenheit fanden mehrere derartige „Kaffeefahrten“ in Mittelfranken statt, deren Besuchern man beispielsweise eine Bahnkarte, ein Geldpreis oder eine Reise versprach. Ein paar dieser vermeintlichen Hauptgewinner fielen den Veranstaltern dann mittels der beschrieben Masche (nicht autorisierte EC-Karten-Zahlung) zum Opfer, so wie der 79-jährige Mann.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen gegen unbekannt wegen Betrugs aufgenommen und warnt in diesem Zusammenhang nochmals vor der Vorgehensweise der Täter. Es wird derzeit angenommen, dass es sich womöglich immer um ein und denselben Veranstalter handelt. Sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Fälle nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0911 2112-3333 entgegen.

 

Damit Ihnen ein Gewinnversprechen nicht teuer zu stehen kommt, rät Ihnen die Polizei folgende Tipps zu beachten:

  • Es spricht nichts gegen eine „Kaffeefahrt“, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet. Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, z. Bsp. an den Besuch einer (Werbeverkaufs-) Veranstaltung.
  • Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel – und zwar bei einem seriösen Unternehmen – teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel das Zahlen einer Gebühr.
  • Wichtig! Damit Ihnen ein Preis übermittelt werden kann ist es keinesfalls notwendig, dass Sie ihre EC-Karte mit PIN-Eingabe benötigen.
  • Weitere wertvolle Tipps beinhaltet auch die Broschüre „Der goldene Herbst“. Erhältlich bei den (Kriminal-) polizeilichen Beratungsstellen sowie im Internet unter www.polizei-beratung.de .

Alexandra Oberhuber