Kfz-Steuer nicht entrichtet

Lichtenau – Bei der Wohnsitzüberprüfung eines 34-jährigen ausländischen Arbeiters im Gemeindegebiet von Lichtenau wurde festgestellt, dass der EU-Bürger sich mit alleinigem Wohnsitz in Deutschland zur Arbeitsaufnahme angemeldet hatte. Damit hatte er für seinen noch im Heimatland zugelassenen Pkw, den er nach Deutschland mitgebracht hat, eine Kfz-Steuerpflicht in Deutschland begründet, der er bisher nicht nachgekommen ist. Auslöser für die Überprüfung war eine Anfrage der Staatsanwaltschaft München, die dem Mann an seinem bisherigen Wohnsitz postalisch nichts zustellen konnte. Für diese relativ häufig vorkommenden Zulassungsverstöße wird in der Regel eine Ummeldung des Fahrzeugs angeordnet und eine Geldbuße verhängt.