Fahren ohne Fahrerlaubnis

(Mitteleschenbach)
Am Dienstagnachmittag fiel einer Polizeistreife ein Roller auf, der ohne Kennzeichen, aber dafür mit rund 80 km/h unterwegs war. Bei der Kontrolle des 15-jährigen Fahrers holte dieser ein gültiges Versicherungskennzeichen aus dem Helmfach seines Rollers. Auf Vorhalt gab er zu, durch mehrere technische Veränderungen die Geschwindigkeit seines Rollers wesentlich erhöht zu haben. Statt der erforderlichen Fahrerlaubnis konnte der Jugendliche allerdings nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen. Die Weiterfahrt wurde ihm von den Beamten natürlich untersagt.