Überführungsfahrt mit falschem Kennzeichen

(Gunzenhausen) Samstagmittag wurde ein 21-Jähriger mit seinem Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnte durch die aufnehmenden Beamten festgestellt werden, dass das angebrachte, amtlich zugelassene Kennzeichen, nicht mit dem Pkw übereinstimmte und dieser in der Vergangenheit außer Betrieb gesetzt wurde.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Pkw musste mittels Anhänger abgeholt werden.
Der Fahrzeugführer muss sich nun u.a. wegen Urkundenfälschung und dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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