Unzulässiger E-Scooter unterwegs

Heilsbronn: Am Freitag, 13.05.2022, gegen 12:45 Uhr wurde ein junger erwachsener Mann auf seinem E-Scooter anlässlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle konnte der Fahrer keine Betriebserlaubnis für die Zulässigkeit des Scooters im Straßenverkehr vorzeigen, sondern lediglich eine Bedienungsanleitung für den EScooter.
Da der Scooter über eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h verfügt und dies auch die Bedienungsanleitung so bekräftigte, war das vorliegende Fahrzeug nicht als üblicher E-Scooter anzusehen und einzustufen.
Vielmehr handelte es sich, wie bei derartigen Fahrzeugen ohne gültige Betriebserlaubnis und einer höheren Geschwindigkeit als 20 km/h üblich, um vollständig Zulassungspflichtige Fahrzeuge, für deren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zudem eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Den jungen Mann erwarten nun, weil das Fahrzeug auch ohne gültigen Versicherungsschutz genutzt wurde, Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Das aufgrund der höheren Geschwindigkeit des Scooters beim Fahren auch eine Helmpflicht hinzutrat, war dem Fahrer ebenfalls nicht bewusst.
Quelle: PI-Heilsbronn

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