Absberg – Der 59-Jährige Unfallverursacher aus dem Landkreis Roth parkte seinen PKW auf dem Parkplatz der Badehalbinsel am Brombachsee rückwärts in einer Parklücke neben dem PKW des Geschädigten. Anschließend stieg der Unfallverursacher aus seinem Fahrzeug aus und touchierte beim Öffnen der Fahrzeugtüre den PKW des Geschädigten. Hierdurch entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.500€ am PKW des Geschädigten, da Dellen und Kratzer verursacht wurden. Der Unfallverursacher begutachtete den verursachten Schaden und parkte anschließend seinen PKW um in eine gegenüberliegende Parklücke. Dann entfernte sich der Unfallverursacher von der Örtlichkeit. Nachdem der Anstoß mit der Fahrertüre durch einen Zeugen beobachtet werden konnte, konnte der Unfallverursacher ausfindig gemacht werden, um eine zivilrechtliche Schadensregulierung zu gewährleisten.
Der 59-Jährige muss sich nun wegen der Straftat des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Auch ein beim Aussteigen im ruhenden Verkehr verursachter Sachschaden führt im rechtlichen Sinne zu einem Verkehrsunfall, weshalb hier die gesetzlichen Pflichten als Unfallverursacher zu beachten sind.
Quelle: PI-Gunzenhausen




