Gunzenhausen – Am Freitag, den 26.06.2026, führte ein 16-Jähriger aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ein Kleinkraftrad im Stadtgebiet Gunzenhausen und in der näheren Umgebung. Während seiner Fahrt verursachte der 16-Jährige insgesamt zwei Verkehrsunfälle im Stadtgebiet Gunzenhausen. Hierbei verletzte sich der 16-Jährige selber leicht und es entstand geringer Sachschaden.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass das Kleinkraftrad nicht zugelassen war und durch den 16-Jährigen mit einem bereits abgelaufenen Versicherungskennzeichen versehen wurde. Das am Kleinkraftrad angebrachte Versicherungskennzeichen wurde nämlich zur Vortäuschung der aktuellen Gültigkeit in der für Versicherungskennzeichen aktuell geltenden Farbe schwarz angemalt. Weiter wurde festgestellt, dass der 16-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und zusätzlich während der Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Gegen den 16-Jährigen wird nun ein Strafverfahren wegen mehrerer Verkehrsdelikte, u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen PflVersG eingeleitet.
Quelle: PI-Gunzenhausen




