Verseuchtes Erdreich seit den 1980er Jahren

Heilsbronner Stadtrat behandelte dieses Thema mit Nachdruck

HEILSBRONN

In den 1980er Jahren versickerten 30.000 Liter Heizöl im Heizungskeller des Heilsbronner Altenheims St. Stilla und hatten dadurch den Boden der Umgebung großflächig verseucht. Dieser Tatbestand war kürzlich in einer Stadtratssitzung in Heilsbronn abermals ein viel diskutiertes Thema. Der ermittelte Schaden dürfte an die zehn Millionen Euro ausmachen, haben Fachleute geschätzt, da sich das Heizöl auch unter Wohnhäuser und bis zu einer Tiefe von etwa sechs Metern ausgebreitet habe. In der Sitzung des Stadtrats unter Leitung von Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer war auch der Rechtsanwalt der Stadt, Dr. Thomas Schönfeld aus München, anwesend. In der öffentlichen Sitzung vom Oktober 2019 hatte der Stadtrat die Aufstellung der Ersten Änderung des Bebauungsplanes B 41 „Südlich der St.-Gundekar-Straße“ für die betreffenden Grundstücke und eine angrenzende Teilfläche beschlossen, die sich alle in der Gemarkung Heilsbronn befinden. Anlässlich einer Sitzung im November 2019 wurde das Schreiben von Dr. Schönfeld an das Landratsamt Ansbach verlesen, mit welchem das Landratsamt aufgefordert wurde, sich bis zum 11. Dezember 2019 entsprechend zu äußern. Bislang hatte das Landratsamt Ansbach zu diesem Schreiben noch keine Stellungnahme abgegeben. Im November 2019 übersandte das Landratsamt Ansbach dem Rechtsanwalt Dr. Schönfeld lediglich eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach sowie den von der Stadt Heilsbronn längst geforderten Untersuchungsbericht von R & H Umwelt Nürnberg. In diesem Bericht vom April vergangenen Jahres wird eine Abschätzung zu der aktuellen Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem Ölschaden im Seniorenheim Caritas abgegeben. Auch Ursache und Herkunft des Schadens unter dem Heizungskeller des Caritas-Altenheims mit nachgewiesenen massiven Belastungen wurden eindeutig beschrieben und zugeordnet. Vor Beseitigung der Boden- und Grundwasserkontaminationen im betroffenen Bebauungsplan-Gebiet ist deshalb keine Bautätigkeit möglich.

Die Sanierungsverpflichtung für die Caritas sei nach Meinung von Dr. Harald Kunkel der R & H Umwelt eindeutig und muss sich vorrangig auf Dekontaminationsmaßnahmen im gesamten Schadensbereich erstrecken. Seitens der Stadtverwaltung sei besonders, auch auf Hinblick der dortigen Beteiligten, die Sanierungspflicht von der Caritas einzufordern. All dies erwecke den Eindruck, dass zunächst auf Zeit gespielt werden soll und konkrete Entscheidungen hinsichtlich einer eindeutigen Störerauswahl mit Anordnung von Sanierungsmaßnahmen und weiterer Untersuchungen an die Caritas bis nach Ende des Überwachungszeitraums vertagt werden soll. Offensichtlich scheue sich die Behördenseite aufgrund der bislang gemachten Erfahrungen davor, die Caritas umfänglich für den entstandenen Gesamtschaden über die Grundstücksgrenze hinaus in die Pflicht zu nehmen.

Bevor die Stadträte über den Beschluss abstimmten, stand Dr. Schönfeld für Fragen zur Verfügung. Die drei Vorschläge wurden einstimmig angenommen. Dr. Schönfeld schreibt das Landratsamt Ansbach wegen der Änderung des Bebauungsplans an und fordert eine eindeutige Stellungnahme. Ferner wird er in der Altlastenangelegenheit Schönau und Bebauungsplan Nr. B 41 weiterhin beauftragt. Auch wurde beschlossen, dass der Rechtsanwalt Ansprüche seitens der Stadt Heilsbronn gegen Dritte prüft und dazu Stellung nimmt. Die Stadtverwaltung darf sich gegen Anordnungen oder Bescheide und Forderungen seitens Dritter, auch von Behörden, in besagter Angelegenheit wehren und beauftragte die Rechtsanwälte, wenn nötig, ebenso gerichtlich vorzugehen.

Text + Foto: Klemens Hoppe                  

Foto: Von rechts RA Dr. Schönfeld, BGM Dr. Pfeiffer.

Werbung:

Über Habewind Informationsdienst

Dieser Inhalt wird bereitgestellt von Habewind Online