Veterinäramt Ansbach testet Schwarzwildfalle für Ernstfall

ANSBACH (Eig. Ber.) 
Pfähle werden in die Erde geschlagen, Bänder festgezurrt, ein großes ringförmiges Netz spannt sich auf. Warnhinweise sind daran befestigt. „Danger – Wild Hog Trap“ steht darauf, also „Gefahr – Wildschwein-Falle“.
Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach übte aktuell in einem Waldstück der Bayerischen Staatsforsten bei Schalkhausen den Auf- und Abbau einer modernen Schwarzwildnetzfalle („Pig-Brig“-System). Hintergrund ist die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, die im Rhein-Main-Gebiet sowie in Brandenburg und in Sachsen bei Wild- und Hausschweinen grassiert. Der Erreger ist für Menschen völlig ungefährlich, für Schweine wie Hausschweine, Wildschweine oder Hängebauchschweine aber tödlich. Betroffen sind meist Wildschweine.
In Bayern ist die Tierkrankheit bisher noch nicht aufgetreten. „Wir wollen aber auf den Ernstfall vorbereitet sein“, sagt der Leiter des Veterinäramts Ansbach Dr. Ralf Zechmeister und führt weiter aus: „Solche Fallen waren in Ausbruchsgebieten bereits erfolgreich im Einsatz. Wir testen hier mit einem der Exemplare, die der Freistaat Bayern zur Tierseuchenabwehr angeschafft hat und im zentralen Tierseuchenlager vorhält.“ Der erste Test-Aufbau dauerte etwa 50 Minuten. Mit drei eingeübten Personen und passender Ausrüstung verkürzt sich die Zeit auf etwa eine halbe Stunde.
Bei jedem neuen ASP-Ausbruch müssen infizierte Wildschweine innerhalb der Inkubationszeit unter allen Umständen in der Ausbruchsregion bleiben. Vermieden werden soll alles, was die Tiere in Panik versetzt. Ein flüchtendes, infiziertes Wildschwein kann dutzende Kilometer zurücklegen und so das Virus in noch freie Regionen tragen. Drückjagden, so sinnvoll diese für die Reduktion der Zieltierart des Virus im Kerngebiet wären, können dann eine Zeitlang nicht erfolgen. Spaziergänger müssten auf den Wegen bleiben, Hunde an die Leine. Eine Alternative zur traditionellen Jagd kann in geeigneten Einständen und Revieren dann zeitweise die Jagd mit einer Falle oder einer Fangeinrichtung sein.
Foto: Landratsamt Ansbach / Josephine Georgi

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