NEUENDETTELSAU – Am Montagvormittag stellten Polizeibeamte in der Hauptstraße einen Rollerfahrer fest, dessen Roller kein gültiges Versicherungskennzeichen aufwies. Bei seiner Überprüfung wurde ferner festgestellt, dass er nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte. Ihn erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz.