Windrad-Klagen wurden abgewiesen

MERKENDORF / WOLFRAMS-ESCHENBACH

Die vier Klagen gegen einen geplanten Bürgerwindpark zwischen Bammersdorf (Stadt Merkendorf) und Gotzendorf (Markt Lichtenau) wurden von der 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes Ansbach abgewiesen. Geklagt hatten die Städte Merkendorf und Wolframs-Eschenbach, sowie zwei Bürger aus den betroffenen Dörfern. Das Landratsamt Ansbach hatte in der Vergangenheit die Errichtung von vier etwa 200 Meter hohen Windrädern in einem Windvorranggebiet genehmigt. Drei Anlagen sollten auf Lichtenauer Gemarkung stehen, eine auf Merkendorfer Grund. Die Stadt Wolframs-Eschenbach glaubte den Denkmalschutz ihrer historischen Innenstadt durch die Windriesen bedroht. Die Nachbarstadt Merkendorf hegte naturschutzrechtliche Bedenken. Durch die Rotorblätter würden seltene Vogelarten, wie Rot- und Schwarzmilan, gefährdet. Die zwei Bürger führten gesundheitliche Aspekte ins Feld. So sahen sie ihre Gesundheit durch möglichen Schattenschlag und Infraschall gefährdet. Die Kläger wollen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um dann zu entscheiden, ob sie in die nächsthöhere Instanz gehen.

a Windräder Wolframs-Eschenbach

Text + Foto: Daniel Ammon

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