Dietenhofen – Am Pfingstwochenende wurden bei Verkehrskontrollen im Bereich eines Musikfestes zwei Alkoholverstöße festgestellt.
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde eine 29-Jährige mit ihrem Pkw angehalten. Ein Alkohol-Test ergab 0,5 Promille. Ab diesem Wert wird eine empfindliche Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot verhängt.
Am Sonntagvormittag wurde ein 19-jähriger Auszubildender bemängelt, weil er gegen das strikte Alkoholverbot verstieß. In der Probezeit oder vor Erreichen des 21 Lebensjahres gilt diese besondere Regelung. Der 19-Jährige war mit seinem Pkw unterwegs und hatte laut Alkohol-Test 0,30 Promille. Hier wird zwar in der Regel kein Fahrverbot verhängt, aber eine Geldbuße von 250 Euro ist fällig.