Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde bei einem 58 Jahre alten LKW-Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Alkotest ergab 0,6 Promille. Auf richterliche Weisung wurde bei dem 58-jährigen eine Blutentnahme durchgeführt. Seinen Führerschein durfte er vorläufig behalten.