Am besten alles zu Lebzeiten regeln

Themenabend zum Verfassen eines Testaments und zum Bestattungswesen in Merkendorf

MERKENDORF

In der Reiher der „Themenabende“ der Kirchengemeinde Merkendorf ging es diesmal unter der Überschrift „Wenn ich einmal soll scheiden“ über die letzten Dinge im Leben. Stadtpfarrer Detlef Meyer begrüßte die zahlreich erschienen Zuhörer mit Auszügen aus dem „Sermon von der Bereitung zum Sterben“ von Martin Luther. Meyer wies darauf hin, dass sich die Menschen im Mittelalter und der Frühen Neuzeit stärker mit dem Thema Tod auseinandergesetzt haben, als heute. Jedoch gibt es viel zu regeln, wie etwa mit einem Testament oder einer Vorsorgevollmacht. Dieser beiden Themen nahm sich Rechtsanwältin Bettina Durst aus Wolframs-Eschenbach an.

Am Beginn ihres Vortrages stand ein Beispiel: Wenn der Vater stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Damit erbt die Mutter die Hälfte es Vermögens, die zwei Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte.

Durst wies darauf hin, dass es wichtig sei ein Testament zu hinterlassen. Dieses könne handschriftlich oder vom Notar verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. „Ein Datum muss auch sein, damit, wenn es mehrere Versionen gibt, ersichtlich ist, was das aktuelle Testament ist“, sagte die Referentin. Dann ging die Fachanwältin für Familienrecht auf den Erbvertrag ein. Dieser sei bindend und könne nur durch beide Ehepartner aufgehoben oder verändert werden, erklärte Durst. Ein gemeinsames Testament könne von einem Partner verfasst, aber müsse von beiden unterzeichnet werden, so die Expertin. „Man kann auch bestimmte Personen als Erben einsetzen und andere von der Erbfolge ausschließen.“ Die Aufteilung von Gegenständen unter die Erben sei auch möglich. Es sei ebenso möglich Erben Verpflichtungen aufzuerlegen, die im Testament schriftlich verfügt werden. Etwa, dass das Grab 20 Jahre gepflegt werden müsse, erklärte Bettina Durst. Wenn ein bedachter Erbe vorher stirbt, kann ein Ersatzerbe benannt werden. Sie führte weiter aus, dass ein Testamentsvollstrecker nur sinnvoll ist, wenn die Zahl der Erben unübersichtlich, ein großes Vermögen vorhanden ist oder es minderjährige Erben gibt. Sie ging weiter auf die Erbschaftssteuer ein. Die Erbschaftssteuerfreibeträge lägen etwa bei Ehegatten bei 500.000 Euro und Eltern oder Großeltern bei 100.000 Euro. Zum Abschluss ihres Referates erklärte Bettina Durst die Vorsorgevollmacht. Diese bevollmächtige eine Person, im Falle nicht mehr selbst handlungsfähig zu sein, bestimmte Aufgaben, oder sogar alle, zu erledigen. Eine Generalvollmacht gelte ab sofort, „auch wenn man noch fit ist“, sagte Durst. „Es ist zudem wichtig das Testament dort aufzubewahren, wo es gefunden werden kann. Am besten bei einem Nachlassgericht oder Notar“, erklärte die Rechtsanwältin abschließend. Es schloss sich ein Vortrag des örtlichen Bestatters Frieder Pfeiffer zu Formalien oder Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Beisetzung an. So könne zu Lebzeiten vom Sarg bis zur Musik alles geplant werden. Feuer- und Seebestattung seien ebenso möglich. Zudem übernehme auf Wunsch der Angehörigen das Beerdigungsinstitut alle Formalien, die im Falle eines Ablebens zu erledigen seien, erklärte Pfeiffer. Er kam auf die Kosten der reinen Beerdigung zu sprechen: Ab 1000 Euro sei alles möglich. Pfarrer Detlef Meyer referierte zum Merkendorfer Friedhofswesen. Hierzu gebe eine Friedhofsatzung aus dem Jahr 1969. Er ging auf die Gebühren ein. So koste ein Familiengrab auf dem Merkendorfer Friedhof 600 Euro, ein Einzel- oder Urnengrab 300 Euro. „Dazu kommen die jährlichen Friedhofsgebühren von 15 Euro bei einem Familiengrab und 10 Euro bei einem Einzel- oder Urnengrab“, führte Meyer aus. Er sagte zum Abschluss, dass er und Diakon Heinrich Förthner froh seien, wenn sich die Leute bereits zu Lebzeiten Gedanken über die Lieder oder den Spruch auf der Todesanzeige rechts oben machen würden. „Überlegen Sie, was zu Ihnen passt“, sagte Meyer. Auch sei es sehr schön, wenn die Menschen sich einmal hinsetzten und einen eigenen Lebenslauf verfassten. „Damit machen Sie Ihren Angehörigen einen großen Gefallen“, so der Pfarrer.

Diakon Heinrich Förthner bedankte sich bei den Referenten mit einem kleinen Präsent.

Text + Fotos: Daniel Ammon

Bestatter Frieder Pfeiffer Pfarrer Detlef Meyer Rechtsanwältin Bettina Durst

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