Einkaufsfahrt endet mit Anzeige wegen Fahrerflucht

Heilsbronn:

Am Samstagnachmittag touchierte eine 64-jährige beim Ausparken ein geparktes Fahrzeug und beschädigte dieses leicht. Nachdem sie in den angrenzenden Geschäften vergeblich nach dem Fahrzeughalter Ausschau hielt, entschloss sie sich ihre Fahrt fortzusetzen. Aufmerksame Passanten, welche den Vorfall beobachteten, verständigten die Polizei und gaben das Kennzeichen der Unfallverursacherin bekannt. Schnell konnte die Verantwortliche ermittelt werden. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gesetzliche Verpflichtungen bestehen, welche besagen, dass nach einem Unfall eine angemessene Zeit am Unfallort zu verweilen ist. In der Regel spricht man von mindestens 30 Minuten, in denen dem Geschädigten die Möglichkeit gegeben werden muss, zu seinem Fahrzeug zurückzukehren. Nach Ablauf dieser Zeit ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Das Anbringen von Zetteln oder Visitenkarten genügt dieser Pflicht nicht.

 

Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird von den Gerichten strikt verfolgt. So ist nach aktueller Rechtsprechung ab einer Schadenshöhe von 1800 Euro damit zu rechnen, dass der Führerschein entzogen und eine empfindliche Geldstrafe verhängt wird. Zudem werden momentan 7 Punkte der Verkehrssünderdatei in Flensburg gutgeschrieben.

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