Fahren ohne Fahrerlaubnis

Windsbach – Am Dienstagnachmittag wurde ein 15-Jähriger mit seinem Kleinkraftrad von einer Polizeistreife kontrolliert. Der Jugendliche konnte jedoch für den ungedrosselten Roller statt der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse M lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vorzeigen. Außerdem wurde festgestellt, dass ein Reifen des Rollers so stark abgefahren war, dass er keinerlei Profil mehr aufwies.

 

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