Grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr

Lichtenau – Ein besonders grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr legte am Samstag Abend ein 47jähriger Pkw-Fahrer an den Tag. Offenbar verärgert über die langsame Fahrweise eines 72jährigen Pkw-Fahrers überholte der 47jährige dessen Fahrzeug und schnitt diesen beim Wiedereinscheren. Nachdem der Überholte seine Lichthupe betätigte, bremste der Überholer sein Fahrzeug stark ab und nötigte so den 72jährigen Mann zum Abbremsen. Als dieser hierauf erneut seine Lichthupe betätigte, bremste der 47jährige sein Fahrzeug unvermittelt fast bis zum Stillstand ab, so dass der Nachfolgende nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte und auf das Fahrzeug des 47jährigen Mannes auffuhr. Bei der Unfallaufnahme wurde bei dem 47jährigen Mann dann eine Atemalkoholkonzentration von 0,32 Promille festgestellt. Der 47jährige musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Neben einem Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr muss er sich durch sein Fehlverhalten auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und einer Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Der entstandene Sachschaden hält sich hingegen mit ca. 600 EUR in Grenzen.

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