Großhaslacher „Fischraub“ erinnerte an das Jahr 1525

Theatergruppe spielte das Geschehen nach

GROSSHASLACH

Der Petersauracher Ortsteil Großhaslach blickt heuer auf 875 Jahre Bestehen zurück. Dass man im Laufe der Jahre über Geschichte und Geschichten viel berichten kann, ist verständlich. Das wohl bekannteste und bis in heutige Tage nachhaltigste Geschehen dürfte das des Großhaslacher „Fischraubs“ sein. Wie heißt es doch so treffend in einem Text der Ortsvereine Großhaslach – Gemeinsam für Hosla? „Anlass des geschichtlich belegten Fischraubs von Großhaslacher Frauen im Jahre 1525 war der geringe Lohn, den die Äbte des Zisterzienserklosters Heilsbronn den Arbeitern zahlten, so dass resolute Großhaslacher Frauen kurzentschlossen in einer Nacht- und Nebel-Aktion zur Selbsthilfe griffen.“ Elisabeth Doppelhammer hatte aus diesem Anlass ein Theaterstück über die Verhandlung vor Gericht geschrieben, bei der die Karpfen-Diebinnen in historischen Gewändern vor dem Untersuchungsrichter Hartung und Abt Wenk aussagen mussten, wer diesen Fischraub zu verantworten habe. In einem ausgelegten Faltblatt mit Erläuterungen und näheren Erklärungen über das Leben im Mittelalter und deren Strafen bei Verfehlungen, war zu lesen: „Der Exzess ereignete sich im Herbste 1525 zu Großhaslach. In einem dem Kloster zugehörigen Weiher daselbst hatte der Bursarius (Verwalter, Einnehmer eines Klosters; Säckelmeister) einige Zentner Fische. Die Weiber des Dorfes, die Wirtin und die Schmiedin an der Spitze, zogen eines Tages, da eben die meisten Männer abwesend waren, mit ihren Kindern hinaus zum Fischzug. Die Schmiedsfrau stieg in den Weiher und zog den Schlägel, worauf die Fische bald auf dem Trockenen und in den Händen der Frauen und Kinder waren.“ Das damalige Umgangsdeutsch hatte einen ganz anderen Klang, hieß es seitens des Verfassers. Demnach wurden die Texte in den heute gebräuchlichen mittelfränkischen Dialekt übersetzt. Die Gerichtsverhandlung wurde von der Theatergruppe der Sportfreunde Großhaslach im Festzelt neben dem Weiher nachgestellt. Vier Wochen lang hatten die Laiendarsteller um Regisseurin Karin Schuster geprobt, um der Vielzahl von Ehrengästen und Gästen eine anschauliche Vorstellung präsentieren zu können. Wie von Doppelhammer zu erfahren war, habe man lange recherchiert, aber nichts Näheres gefunden. So hat sie sich deshalb das Geschehen rund um das Ergebnis der Gerichtsverhandlung, das bekannt war, frei ausgedacht. Der Prozess fand seinerzeit in Ansbach statt. Nachdem sich zuvor die Fisch-Diebinnen vor Gericht als unschuldig darstellten, doch ein sehr strenges Urteil zu erwarten gewesen wäre, gaben sie schließlich an, die Karpfen für Schwangere im Ort gestohlen zu haben. Das Urteil fiel gnädig aus, die Frauen waren erleichtert – Abt Wenk erkannte auf Mundraub – somit hatten die Diebinnen keine Strafe zu erwarten und waren frei. Großer Diebstahl wurde damals hart bestraft: Es drohte Blendung, Abhauen der Hand, mit dem Strang hinrichten. Der Galgen war also die herkömmliche Todesart für Diebe. Frauen wurden wegen todeswürdigem Diebstahl lebendig begraben oder ertränkt. Das also ist den Großhaslacher Karpfen-Diebinnen seinerzeit erspart geblieben. Die sehenswerte Aufführung erhielt viel Applaus, hatten sich die Akteure doch ausgezeichnet in ihre Rollen hineingefunden und wussten mit ihren Texten neben Mundart und Latein beispielhaft zu glänzen. Einer der prägendsten Sätze war: „Gottes Gebot zählt höher als irdische Gerichtsbarkeit.“

Text: Klemens Hoppe / Fotos: Klemens Hoppe + Privat

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