Jugendlicher spricht den falschen an – Festnahme

NÜRNBERG. (725) Am späten Dienstagabend (07.06.2022) sprach ein 16-Jähriger einen Polizeibeamten in Zivil an und fragte ihn nach einer Personengruppe. Der Beamte erkannte eine Schusswaffe bei dem Jugendlichen, alarmierte seine Kollegen und nahm den 16-Jährigen fest.


Gegen 23:15 Uhr sprach der Jugendliche den zivilen Polizeibeamten an und fragte nach einer bestimmten Personengruppe. Nachdem der Beamte die Frage nicht beantworten konnte, zog der 16-Jährige eine Schusswaffe unter seiner Jacke hervor und steckte sie sichtbar in seinen Hosenbund.

Der Polizist verständigte weitere Streifen und beobachtete den jungen Mann. Die alarmierten Beamten stellten den 16-Jährigen, dirigierten ihn unter Vorhalt der dienstlichen Waffe zu Boden und fesselten ihn. 

Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten die Waffe in seiner Umhängetasche auf. Es handelte sich um eine geladene Schreckschusswaffe. Zudem führte der 16-Jährige einen verbotenen Schlagring und ein Tierabwehrspray mit sich. In der Umhängetasche befand sich zudem eine Art „Preisliste“ für Betäubungsmittel und eine größere Summe Bargeld.

Der Jugendliche wurde zur Dienststelle gebracht und im Anschluss an die Sachbearbeitung seiner Mutter übergeben. 

Immer wieder kam es in jüngerer Vergangenheit dazu, dass Jugendliche bzw. junge Erwachsene der Polizei gemeldet werden, weil sie dabei beobachtet werden, wie sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit mit sich führen. 

Schreckschusswaffen, wie in diesem Fall, dürfen in Deutschland ab 18 Jahren frei erworben werden. Für das Führen, d.h. das bei sich tragen in der Öffentlichkeit, ist ein sog. „Kleiner Waffenschein“ erforderlich. 

Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, warnt das Polizeipräsidium Mittelfranken davor, Waffen, in welcher Art auch immer, in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Dies kann mit großen Gefahren, auch für den Besitzer der Waffe, verbunden sein. Das Gegenüber, unter Umständen auch ein Polizeibeamter, wird in den seltensten Fällen sofort erkennen können, ob es sich um eine scharfe Schusswaffe handelt. Die Mitteilung über eine „Person mit Waffe“ führt regelmäßig zu großen Polizeieinsätzen, wobei die Beamten für andere Einsätze in dieser Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen. 

Werbung:

Über Habewind Informationsdienst

Habewind.de Neuigkeiten aus #Neuendettelsau, #Windsbach, #Sachsen und aus dem Landkreis #Ansbach