Windsbach – Am Freitag Abend konnte bei der Verkehrskontrolle eines 34jährigen Pkw-Fahrers Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Alkotest ergab zunächst einen Atemalkoholwert unter den gesetzlichen Grenzwerten. Da jedoch durch die Beamten zusätzlich noch drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, erwartet den 34jährigen schon allein wegen des sog. Mischkonsums von Alkohol und Betäubungsmitteln ein Bußgeld und ein Fahrverbot.