Neuendettelsau – Pech hatte ein 61-jähriger Pkw-Fahrer, als er während einer Besorgungsfahrt für ein Enkelkind am Samstag Abend einer Routinekontrolle der Polizei unterzogen wurde. Da er leicht nach Alkohol roch wurde ein Alkotest veranlasst, der eine geringfügige Überschreitung der erlaubten 0,5-Promille-Grenze erkennen ließ. Bußgeld und Fahrverbot sind die Folgen.