Festzeltbesuch trotz Hausverbots

Gunzenhausen – Am Samstagabend besuchte ein 23-Jähriger ein Festzelt der Kirchweih, in welchem ihm bereits zwei Tage zuvor ein Hausverbot ausgesprochen worden war. Ein zweiter Rauswurf hinderte ihn nicht daran, das Zelt ein drittes Mal zu besuchen. Als er vom Sicherheitsdienst angetroffen wurde, wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Quelle: PI-Gunzenhausen