Festzeltbesuch trotz Hausverbots

Gunzenhausen – Am Samstagabend besuchte ein 23-Jähriger ein Festzelt der Kirchweih, in welchem ihm bereits zwei Tage zuvor ein Hausverbot ausgesprochen worden war. Ein zweiter Rauswurf hinderte ihn nicht daran, das Zelt ein drittes Mal zu besuchen. Als er vom Sicherheitsdienst angetroffen wurde, wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Quelle: PI-Gunzenhausen

Beerenweinfest ohne größere Zwischenfälle

Lichtenau
Ein Beerenweinfest in der Gotzenmühle hatte am Karfreitag schätzungsweise 800 – 1000 Besucher angelockt. Während viele der Teilnehmer schnell voll des süßen Weines waren und die Stimmung großenteils eher gelöst und nur in Einzelfällen gereizt bis aggressiv war, hatten Sicherheitsdienst und Polizei nur selten und nur gefahrenabwehrend eingreifen müssen. So mancher männliche oder auch weibliche Gast konnte in wenig feiertäglichem Zustand nach Hause wankend festgestellt werden.