Verkehrsunfall B466/B13

Gunzenhausen – Am Samstagvormittag ereignete sich an der Kreuzung der B466 und der B13 in Gunzenhausen ein Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Der Unfallverursacher, ein 47-Jähriger Deutscher aus dem Zollernalbkreis, befuhr mit seinem PKW die B466 in südwestliche Fahrtrichtung und ordnete sich an der Kreuzung zur B13 auf der Linksabbiegerspur ein. Der Unfallverursacher hielt dort zunächst an der roten Lichtzeichenanlage. Als diese auf grün umschaltete entschied sich der Unfallverursacher jedoch um und fuhr nicht nach links in die B13. Stattdessen wollte der Unfallverursacher nun nach rechts auf den Parkplatz am Altmühlsee einfahren. Bei diesem Abbiegevorgang übersah der Unfallverursacher einen mit seinem PKW von hinten herannahenden 62-Jährigen Deutschen aus dem Landkreis Ansbach und touchierte diesen. Beide PKW kamen anschließend im Grünstreifen an der Einfahrt zum Parkplatz am Altmühlsee zum Stehen, der PKW des Geschädigten kollidierte hierbei noch mit einem Mast der Lichtzeichenanlage.
Der Unfallverursacher blieb hierbei unverletzt, seine Beifahrerin sowie der Geschädigte und dessen Beifahrerin wurden jedoch leicht verletzt zur weiteren Behandlung mit dem RTW in ein naheliegendes Krankenhaus verbracht. Insgesamt entstand ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Beide Unfallfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die PI Gunzenhausen leitete gegen den Unfallverursacher ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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