Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

(Neuendettelsau) Bei der Kontrolle eines Rollerfahrers mussten die Polizeibeamten am Dienstagabend feststellen, dass der Versicherungsschutz für das Kleinkraftrad bereits Ende Februar abgelaufen war. Der 41-jährige Rollerfahrer hatte es unterlassen, sich ein gültiges Versicherungskennzeichen zu beschaffen. Er wird deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.

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