Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dietenhofen – Am Samstagnachmittag wurde ein 21-jähriger Verkehrsteilnehmer auf einem Roller, der als Kleinkraftrad zugelassen war, festgestellt. Bei einer Verkehrskontrolle konnte der Mann lediglich eine Prüfbescheinigung für Mofas vorzeigen. Er räumte jedoch ein, dass das Kleinkraftrad zumindest 45 km/h fahren kann. Da ihn die Prüfbescheinigung nur zum Fahren von Mofas bis 25 km/h berechtigt und er keinen Führerschein der Klasse AM für Kleinkrafträder bis 45 km/h besaß, wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde vor Ort unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Quelle: PI-Heilsbronn

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