Windsbach – Am Freitag gegen 17.10 Uhr wurde ein 33jähriger Pkw-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem bei dem Mann drogentypische Merkmale festgestellt wurden, wurde ein Urintest durchgeführt. Hierdurch wurde festgestellt, dass der Mann offenbar Betäubungsmittel konsumiert hatte, außerdem ist der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei dem Mann wurde hierauf eine Blutentnahme durchgeführt. Nachdem im Fahrzeug weitere Betäubungsmittel aufgefunden werden konnten, wurde anschließend auf richterliche Anordnung eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. In der Wohnung, welche seiner Lebensgefährtin gehört, wurden dann noch weitere Betäubungsmittel aufgefunden. Der Mann muss sich nun wegen Fahren unter Drogeneinwirkung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Seiner 33jährigen Lebensgefährtin droht ebenfalls ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.