Das Bauträgervertragsrecht muss in der neuen Legislaturperiode dringend realisiert werden
Selten gibt man in seinem Leben mehr Geld aus als beim Kauf einer Immobilie. Und doch sind Verbraucher schlechter geschützt als beim Autokauf. Kaum zu glauben: Wohnungskäufer können bis heute keinen rechtssicheren und fairen Vertrag mit einem Bauträger abschließen. Bei Insolvenzfall des Bauträgers sind die Bauherren unzureichend finanziell abgesichert. Aus Sicht der Verbraucherschutzverbände muss daher das Bauträgervertragsrecht in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden allein 2020 knapp 70.000 Eigentumswohnungen fertiggestellt (25% aller fertiggestellten Wohnungen). Bauherren und Käufer investierten 2020 etwa 20 Milliarden Euro in neu errichtete Wohnungen. Aus Sicht der Verbände wird das Bauträgergeschäft weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, um der Wohnungsknappheit in städtischen Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Angesichts der Relevanz der Verbrauchergruppe, die erhebliche Eigenmittel aufwendet, um mehr Wohnraum zu schaffen, müssen die bestehenden Gesetzeslücken schnell geschlossen werden.
Probleme treten besonders im Insolvenzfall auf. Wollen Käufer eine Wohnung vom Bauträger erwerben, bezahlen sie für Eigentum, das zunächst auf dem Grundstück des Bauträgers selbst noch fertig gebaut werden muss. Erst mit Fertigstellung bekommen die Käufer ihre Wohneinheit übergeben. Geht der Bauträger während der Bauphase Pleite, drohen den Erwerbern lange und teure Rechtsstreitigkeiten. In der Praxis entstehen bei der Abwicklung von Bauträgerinsolvenzen Probleme, die zu existenzbedrohenden Situationen bei den Erwerbern führen können. Tatsächlich kommen die Käufer nach der aktuellen Rechtslage kaum aus dem Vertrag. Ein Recht auf Kündigung des Vertrags steht den Käufern nach dem Gesetz nicht zu. Eine ausreichende finanzielle Absicherung der Käufer beim Rücktritt ist in der Praxis nicht vorhanden.
Zusammenfassend erklärt Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren: „In der täglichen Praxis erkennen wir bei der Abwicklung von Bauträgergeschäften grundlegende Probleme, die Belege bestehender Rechtsunsicherheit sind. Unbestritten ist, dass das Bauträgergeschäft erheblich zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums beiträgt. Zweifellos führt das komplizierte Rechtskonstrukt zu erheblichen Unsicherheiten aller am Bau Beteiligten. Diese Gesetzeslücken müssen endlich geschlossen werden. Deshalb muss der Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht im nächsten Koalitionsvertrag nicht nur dringend berücksichtigt, sondern auch in der anstehenden Legislaturperiode realisiert werden. Hier geht es um die Existenz vieler Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Kauf- oder Bauabsichten einen erheblichen Beitrag zum Wohnungsbau in Deutschland leisten“. Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Tel. 030-2789010, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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