Verkehrsunfall und ohne Fahrerlaubnis

Muhr am See – Am letzten Freitag gegen 20:30 Uhr wurde die Polizei Gunzenhausen zu einem Verkehrsunfall ins Seezentrum Muhr am See gerufen. Bei Eintreffen der Streife befand sich das alleinbeteiligte Unfallopfer wegen seinen aufgeschürften Knien bereits in der Erstversorgung der ebenfalls hinzugerufenen Sanitäter. Wie sich bei der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte war der 15-Jährige zuvor mit einem nicht versicherten E-Scooter unterwegs. Zudem fuhr der ERoller weit über die 20 km/h und war somit nicht zulassungsfrei. Aufgrund der hohen eingetragenen Geschwindigkeit in der Betriebsanleitung hätte der Jugendliche zudem mindestens im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen.
Nun muss sich das leicht verletzte Verkehrsunfallopfer einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, einem Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen der fehlenden Fahrzeugzulassung stellen.
Quelle: PI-Gunzenhausen

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