Windsbach – Am Freitag kam es gegen 12:40 Uhr in Windsbach, unweit dem Ortsteiles Hergersbach zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, nach einer Vorfahrtsverletzung.
Ein 76-jähriger Pkw-Fahrer wollte von Hergersbach kommend in die Staatsstraße 2220 einbiegen und hatte hierbei das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ zu beachten. Aus Unachtsamkeit übersah er einen 54-jährigen Pkw-Fahrer, der auf der Staatsstraße in Richtung Windsbach fuhr.
Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, die Fahrzeugführer blieben unverletzt. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 15000 Euro.
Quelle: PI-Heilsbronn