Ereignisse in der sog. Halloween-Nacht:

Sachbeschädigung an Kfz

(Heilsbronn)

Am Mittwoch gegen 23.40 Uhr wurden zwei Jugendliche dabei beobachtet, wie sie in der Nürnberger Straße den Außenspiegel eines Fahrzeuges weg traten. Einer hatte schulterlange Haare und trug eine türkisfarbene Jacke. Beide entfernten sich vermutlich in Richtung Bahnhof. Im Zuge der Fahndung stellte die Polizei fest, dass in der Nürnberger Straße, in der Dahlienstraße und in der Fürther Straße jeweils ein Pkw beschädigt worden war. Es waren jeweils die Außenspiegel abgetreten worden. Der Schaden beträgt mehrere Hundert Euro. Täterhinweise erhofft sich die Polizei unter Tel. 09872/97170.

Sachbeschädigung

(Lichtenau)

In der Halloween-Nacht wurde ein Holzzaun in der Badstraße beschädigt. Vermutlich hatte der Täter mutwillig dagegen getreten. Der angerichtete Sachschaden, der der Marktgemeinde Lichtenau entstand, beträgt ca. 100 Euro.

Körperverletzung

(Heilsbronn)

Donnerstagfrüh kam es kurz vor 4 Uhr auf der Hauptstraße zu einer Streiterei zwischen einer 18-Jährigen und einem bislang unbekannten Mann. Als ein Bekannter der Frau den Streit schlichten wollte und dazwischen ging, bekam er von dem Unbekannten einen Schlag ins Gesicht ab. Der 21-Jährige erlitt dadurch eine Platzwunde. Die Polizei hofft aufgrund von Zeugenhinweisen den unbekannten Schläger ermitteln zu können.

Eierwurf

(Windsbach)

In den Johann-Sebastian-Bach-Ring wurde die Polizei gerufen, da gegen 23 Uhr vermutlich Jugendliche ein rohes Ei gegen den Rolladen seines Badezimmerfensters geworfen hatten. Ein Sachschaden entstand hierbei allerdings nicht.

Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage

Gegen 01.15 Uhr wurde die Heilsbronn Polizei an Allerheiligen von einer Ruhestörung verständigt, die von einer Gaststätte ausging, aus der überlaute Techno-Musik nach außen drang. Beim Eintreffen der Polizeistreife stellte der DJ die Musikanlage sofort aus. Trotz des Hinweises auf eine Anzeigerstattung und den „Stillen Tag“ Allerheiligen, musste die Polizei kurz nach 3 Uhr nochmals wegen der überlauten Musik tätig werden. Der Gastwirt wird deshalb zur Anzeige gebracht.

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