Verkehrsunfallflucht

Lichtenau – Am Samstag morgen wurde der Polizei Heilsbronn telefonisch ein verunfallter Pkw im Straßengraben an der Kreisstraße AN 1 mit geteilt. Durch die Streife wurde vor Ort festgestellt, dass der Fahrzeugführer aus bislang unbekanntem Grund nach rechts von der Straße abgekommen ist und hierbei ein Verkehrszeichen beschädigt hat. Der Fahrzeugführer konnte allerdings nicht vor Ort angetroffen werden.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass sich der 21-jährige Fahrer, ohne der Polizei den Verkehrsunfall und den verursachten Sachschaden zu melden, um die Abschleppung seines Fahrzeugs gekümmert hat und deswegen nicht vor Ort verweilte. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort verantworten.
Quelle: PI-heilsbronn

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

1. Heilsbronn
Am Freitag, gegen 15.15 Uhr befuhr ein 35jähriger Fahrzeugführer die Bundesstraße 14 zwischen der Anschlussstelle Heilsbronn-Ost und Müncherlbach. Aus einer ihm entgegenkommenden Kolonne von ca. 10 Fahrzeugen fuhr ein Fahrzeug so weit in der Gegenspur, dass der Geschädigte trotz Ausweichen eine Berührung der beiden Außenspiegel nicht verhindern konnte. Der Unfallverursacher fuhr mit seinem Kleinwagen in Richtung Ansbach weiter, ohne anzuhalten. Der Schaden beläuft sich auf ca. 300 Euro.
2. Lichtenau
Am Samstag, gegen 12.45 Uhr ereignete sich zwischen den Ortsverbindungen Immeldorf und Ziegendorf ein Verkehrsunfall, bei welchem sich einer der Beteiligten unerlaubt entfernte. Eine 49jährige Fahzeugführerin fuhr von Immeldorf kommend Richtung Ziegendorf, als ihr eine Mercedes A-Klasse entgegenkam. Hierbei kam es zu einer Berührung der beiden Außenspiegel. Der Unfallgegner bremste kurz, fuhr aber ohne anzuhalten weiter. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 300 Euro.
In beiden Fällen bittet die Polizeiinspektion Heilsbronn um sachdienliche Hinweise unter der Telefon-Nr.: 09872/9717-0

Kfz-Steuer nicht entrichtet

Lichtenau – Bei der Wohnsitzüberprüfung eines 34-jährigen ausländischen Arbeiters im Gemeindegebiet von Lichtenau wurde festgestellt, dass der EU-Bürger sich mit alleinigem Wohnsitz in Deutschland zur Arbeitsaufnahme angemeldet hatte. Damit hatte er für seinen noch im Heimatland zugelassenen Pkw, den er nach Deutschland mitgebracht hat, eine Kfz-Steuerpflicht in Deutschland begründet, der er bisher nicht nachgekommen ist. Auslöser für die Überprüfung war eine Anfrage der Staatsanwaltschaft München, die dem Mann an seinem bisherigen Wohnsitz postalisch nichts zustellen konnte. Für diese relativ häufig vorkommenden Zulassungsverstöße wird in der Regel eine Ummeldung des Fahrzeugs angeordnet und eine Geldbuße verhängt.

Mann von umstürzender Maschine schwer verletzt

Lichtenau – Beim Aufstellen einer Drehbank wurde am Samstagnachmittag ein 44-jähriger Mann in Weickershof schwer verletzt. Als der Mann die Maschine zusammen mit einem Helfer aufrichten wollte, rutschte die Maschine vom Hubwagen, stürzte um und begrub den Mann unter sich, der dabei am Kopf und Rücken Verletzungen davontrug. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Fachklinik geflogen.